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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Tathea und dem/der Teilnehmer/in, nachfolgend "TeilnehmerIn" genannt, bzw. seinem/ihrer gesetzlichen Vertreter/in, der Sorgeberechtigten Person. Die AGB gelten für die Tathea-Kurse, -Workshops und -Veranstaltungen. Alle abweichenden Orte, Uhrzeiten und Regelungen der Anmeldung werden den Sorgeberechtigten gesondert mitgeteilt.

 

 

2. Rechtsverhältnis/Salvatorische Klausel

Die Rechtsbeziehung zwischen Tathea und der TeilnehmerIn sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Teilnehmervertrages muss schriftlich erfolgen, im Einvernehmen mit uns und den Sorgeberechtigten. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt. Es besteht Haftungsausschluss des Veranstalters für Angelegenheiten, die nicht in seiner Verantwortung liegen.

 

 

3. Teilnahmebedingungen

Der/die Sorgeberechtigte erklärt mit der Buchung des Tathea-Programms:

(a) dass das angemeldete Kind körperlich gesund und psychisch stabil ist, sowie dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme der Tathea-Kurse, -Workshops und -Veranstaltungen des Kindes besteht.

 

(b) dass keine Krankheiten oder Allergien vorliegen und falls solche bestehen, wir im Vorfeld darüber informiert werden. Im Falle des Zweifels ist ein Arzt zu konsultieren.

 

(c) die Kenntnisnahme und Einverständnis, dass alle Aktivitäten stets auf eigene Gefahr erfolgen.

 

(d) bei Krankheit oder Unfall der TeilnehmerIn erklärt sich der/die Sorgeberechtigte/n damit einverstanden, dass das Kind einem Arzt vorgeführt wird und dieser berechtigt ist alle medizinisch notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Jegliche hierfür entstehenden Kosten sind von der Sorgeberechtigten Person zu tragen.

 

4. Anmeldung zu den Tathea-Kursen, -Workshops, -Veranstaltungen

Nach der Buchung folgt eine Bestätigung per Mail. Mit der Buchung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tathea-Kurse, -Workshops und -Veranstaltungen anerkannt. Das Tathea-Anmeldeformular muss vor Beginn des Tathea-Kurses, -Workshops, der -Veranstaltung vollständig ausgefüllt werden. Der Link zu unserem Anmeldeformular wird mit der Buchungsbestätigung versendet.

5. Stornierung oder Kündigung des Abos

Es besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung bis maximal 7 Tage vor Kurs- bzw. Workshopbeginn. Nach dieser Frist ist ein Rücktritt nur gegen Entrichtung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Kurs- bzw. Workshoppreises fällig. Bei 2 oder weniger Tagen vor Kurs- oder Workshopbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig. Die Stornierung ist schriftlich per Post oder formell per E-Mail möglich. Außerdem kann unser Online-Formular dafür genutzt werden:

https://www.tathea.de/kuendigen

Tathea

Elwertstraße 10

70372 Stuttgart

oder per Mail an:

info@tathea.com

 

Nach Abzug der Bearbeitungsgebühr kann über den Restbetrag eine Gutschrift ausgestellt werden. Diese Gutschrift ist nicht auf andere übertragbar.

Die Kündigung unserer Abos ist jederzeit möglich und muss bis Ende des Monats bei uns eingegangen sein. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ab Eingang der Kündigung.

  

 

6. Tarife

Die aktuellen Tarife sind auf der Tathea-Homepage aufgeführt.

 

 

7. Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung zu den Tathea-Kursen, -Workshops, -Veranstaltungen verpflichtet zur Zahlung der vollen Kurs-/ Teilnehmergebühr. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Kursen, Workshops, Veranstaltungen entbinden nicht von der Leistung der gesamten Buchungsgebühr. Bei Abmeldung eines Kindes muss ein wichtiger Grund, z.B. Krankheit des Kindes, vorliegen und mit ärztlichem Attest bestätigt werden. In diesem Fall wird eine Gutschrift für ein gleichwertiges Nachfolgeprojekt ausgestellt. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Mit dem Eingang der Bezahlung besteht nicht automatisch das Recht, an dem Workshop teilnehmen zu dürfen, wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht worden sind oder wenn die Teilnahme unrechtmäßig erworben wurde.

 

 

8. Betreuung & Versicherung

Zuständig für den Bereich der Koordination und für die Betreuung der Kurse, Workshops und Veranstaltungen ist das pädagogische Team vor Ort. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns die aktuelle Telefonnummer hinterlassen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, falls wir Sie benachrichtigen müssen. Für Schäden, die eine TerilnehmerIn während einer Veranstaltung verursacht, haftet sie/er bzw. die Sorgeberechtigten. Tathea übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich Ihr Kind eigenmächtig von der Gruppe entfernt. Die Eltern und Sorgeberechtigten werden darauf hingewiesen, dass Sie nach wie vor die elterliche Sorge über Ihr Kind haben und die Veranstaltungsleitung nicht für eventuelle Erziehungsdefizite wie z.B. mangelnde Aufklärung oder massive Verhaltensauffälligkeiten verantwortlich machen kann. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind krankenversichert und der Impfschutz (Tetanus) ausreichend ist.

 

Empfohlen wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und einer eigenen Unfallversicherung.

 

Alle Workshops werden von Künstlerinnen und Künstlern und Pädagoginnen und Pädagogen geleitet. Diese werden durch pädagogisches Personal unterstützt. TeilnehmerInnen, die den Ablauf der Veranstaltung massiv stören oder sich nicht in die Gruppen einfügen können, müssen – nach Rücksprache mit den Sorgeberechtigten leider nach Hause geschickt werden. Es erfolgt hierbei keine Rückerstattung der Kosten.

 

Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, niemals ohne fachliche Aufsicht zu trainieren oder den Kurs-, Workshop-, Veranstaltungsbereich zu verlassen. Bitte weisen Sie Ihr Kind außerdem darauf hin, dass es sich an alle Anordnungen der BetreuerInnen und Workshopleitungen hält und die Gruppe nicht ohne Ankündigung verlässt.

 

Der Aufenthalt in den Tathea-Kurs, -Workshopräumen und auf Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Garderobe wird nicht gehaftet.

 

 

9. Essen und Getränke

Bitte geben Sie Ihrem Kind Zwischenmahlzeiten und eine Wasserflasche oder Thermosflasche für Wasser mit. Diese Wasserflasche sollte mit dem Namen beschriftet sein, damit wir Ihrem Kind eine eventuell verloren gegangene Flasche wiedergeben können.

 

 

10. Anwesenheit der Erziehungsberechtigten

Aufgrund der Sicherheit der TeilnehmerIn sollten alle Eltern und Sorgeberechtigten darauf achten, während des Trainings nicht die Kurs- und Workshopbereiche zu betreten, da dies die Kinder ablenkt und den Kurs-, Workshopverlauf stört. Eine Kontrolle über unberechtigte Personen ist ansonsten nicht möglich. Bitte keine „spontanen“ Besuche. Ausnahmen in wichtigen Situationen oder nach Absprache sind natürlich möglich.

 

 

11. Workshop Abholung der TeilnehmerIn

Der Abholungsort der Kinder, auch nach der Generalprobe und Abschlussveranstaltung, wird zu Projektbeginn bekannt gegeben. Die Abholung ist nur durch diejenige Person/Personen möglich, die Sie auf dem Anmeldeformular eintragen. Sollte eine andere Person Ihr Kind abholen, müssen Sie dies zuvor schriftlich mit einer Vollmacht genehmigen, die Sie der Workshopleitung aushändigen. Ebenso wenn Ihr Kind nicht abgeholt wird, sondern allein nach Hause gehen darf.

 

 

12. Abschlussveranstaltung

Der Auftritt der Kinder bei der Abschlussveranstaltung ist absolut freiwillig! Bitte informieren Sie die Workshopleitung immer frühzeitig, falls Ihr Kind nicht teilnehmen möchte/kann.

 

 

13. Corona-Verordnung

Personen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Erkrankung schließen, dürfen das Veranstaltungsgelände nicht betreten. Der Veranstalter orientiert sich an den Verordnungen und Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und des Robert-Koch-Instituts.

 

Sollte es zu einer Infektion oder dem Verdacht einer innerhalb der Veranstaltung oder im privaten Bereich kommen, ist dies unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall wird die Veranstaltung sofort beendet und die behördlichen Quarantänevorgaben werden umgesetzt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbetrages im Fall des Veranstaltungsabbruchs wegen einer Corona-Infektion besteht nicht.

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